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Track 16-18 | Neu ab 2021: Erhebliche Verbesserungen bei Behinderten-Pauschalen und beim Pflege-Pauschbetrag
Das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen bringt für die Betroffenen ab dem Veranlagungszeitraum 2021 erhebliche Erleichterungen. Die Behinderten-Pauschbeträge sind verdoppelt, eine Fahrtkostenpauschale für Privatfahrten von Behinderten erstmals gesetzlich geregelt und der Pflege-Pauschbetrag bei Betreuung und Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen erhöht und ausgeweitet worden.
Als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten machen wir Sie jetzt mit den Neuerungen vertraut, die wir dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen zu verdanken haben. Es bringt für die Betroffenen ab dem Veranlagungszeitraum 2021 drei erhebliche Erleichterungen.
Erstens sind die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt worden. Und die Systematik ist aktualisiert und an das Sozialrecht angepasst worden. Zweitens ist für behinderte Menschen erstmals eine Fahrtkostenpauschale für Privatfahrten zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag gesetzlich geregelt worden. Und nicht zuletzt ist der Pflege-Pauschbetrag bei der häuslichen Betreuung und Versorg...