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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 20 | Gewerbesteuer: Befreiung von Behandlungsleistungen im Rahmen der Psychotherapeutenausbildung

Erlöse aus der Behandlung von Patienten durch Auszubildende, die eine Ausbildungseinrichtung im Rahmen der Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten erzielt, fallen nach einem aktuellen Urteil des FG Bremen unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 GewStG. Entscheidend war dabei, dass die Praxisausbildung zwingender Bestandteil der Ausbildungsordnung ist. Es überwiege daher der Ausbildungszweck der Behandlungsmaßnahmen.

Auch zur Gewerbesteuer haben wir ein Verfahren ausgewählt. Es geht um die Leistungen von Ausbildungsstätten.

Ausbildungsstätten unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Soweit diese durch natürliche Personen aufgrund eigener Fachkenntnisse eigenverantwortlich geleitet werden, liegt kein Gewerbebetrieb vor. Es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit. Steuerbegünstigte juristische Personen als Träger von Ausbildungsstätten sind nach § 3 Nr. 6 GewStG befreit. Bei Ausbildungsstätten in der Trägerschaft von juristischen Personen, die nicht als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt sind, kann sich die Befreiung aus § 3 Nr. 13 GewStG ergeben.

Nach dieser Vorschrift sind Bildungsleistungen von der Gewerbesteuer befreit. Vereinfacht lässt sich sagen: Greift die S...