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Gewerbliche Händlertätigkeit bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines Internethandels
Ein gewerblicher (Internet-)Handel wird betrieben, wenn planmäßig Gegenstände in Wiederveräußerungsabsicht angekauft und wieder verkauft werden. Es ist nicht entscheidend, ob die Tätigkeit ihrem Gesamtbild nach derjenigen eines (in jeglicher Hinsicht) optimierenden Händlers entspricht (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 EStG; § 2 Abs. 1 GewStG).
Der BFH bestätigte damit das Urteil des Hessischen , NWB LAAAH-12624 (EFG 2019 S. 777), wonach ein über Jahre nachhaltig ausgeübter Handel mit Gebrauchsgegenständen auf der Internetplattform eBay (u. a. Verkäufe von Antiquariat aus Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen) als gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht einzustufen sein kann. Die Klägerin hat nach Erkenntnissen einer Steuerfahndungsprüfung im Jahr 2009 bei ...