Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schon wieder: Änderungen beim Krankenkassenwahlrecht
Mit der zum in Kraft getretenen Neuordnung des Krankenkassenwahlrechts müssen sich sowohl die mit der Entgeltabrechnung betrauten Praktiker im Personalbüro und in den Steuerberatungspraxen als auch die Krankenkassen selbst auf neue Arbeitsabläufe einstellen: Auch beim Krankenkassenwahlrecht hält die Digitalisierung Einzug.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Gründe und Gegenstand der Neuordnung
[i]Rspr. des BSG zur BindungswirkungDie jüngere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (, NWB FAAAG-97379) ist „schuld“ daran, dass das sehr komplexe Regelwerk zur Frage, ob und wann eine Bindungsfrist mit der Wahl einer Krankenkasse letztmalig ausgelöst wurde, immer wieder zu fälschlicherweise angenommenen Berechtigungen zur Wahlrechtsausübung führte. Rückwirkende Bereinigungen solcher Fälle waren die Folge.
[i]Bindungswirkung neu geordnetEine der zentralen Änderungen betrifft deshalb die Neuerungen zur Bindungswirkung von Wahlentscheidungen. Dabei geht es einerseits um die Verkürzung von 18 auf zwölf Monate; bedeutsamer für die Praxis ist aber der Wegfall der Bindungswirkung beim sog. passiven Krankenkassenwahlrecht; dieses wirkt sich vielfältig aus.