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BFH 01.10.2020 VI R 36/18, BBK 2/2021 S. 64

Lohn und Gehalt | Erste Tätigkeitsstätte für Postzusteller, Lokomotivführer (Werksbahn) und Rettungsassistent

Die erste Tätigkeitsstätte eines Arbeitnehmers i. S. von § 9 Abs. 4 Satz  1 EStG befindet sich an demjenigen Betriebssitz des Arbeitgebers, dem der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist und an dem er täglich zumindest vorbereitende und nachbereitende Tätigkeiten ausübt.

  • Bei einem Postzusteller ist dies das Zustellzentrum, wenn der Postzusteller diesem zugeordnet ist und dort auch einzelne Sortiertätigkeiten und Abrechnungen durchführt. Unbeachtlich ist, dass der qualitative Schwerpunkt der Tätigkeit beim Austragen der Briefe auf den Straßen des Zustellbezirks liegt.

  • Bei einem Rettungsassistenten ist dies die Rettungswache, der er zugeordnet ist und in der er täglich das Rettungsfahrzeug vorbereitet. Auch hier ist unbeachtlich, dass der S. 65Rettungsassistent seinen qualitativen Schwerpunkt ...