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BFH 11.11.2020 IX B 40/20, BBK 2/2021 S. 63

Steuerrecht | Herstellungskostenbegriff des § 255 Abs. 2 HGB im gesamten Steuerrecht anwendbar

Der BFH bestätigt seine Auffassung, dass der handelsrechtliche Herstellungskostenbegriff des § 255 Abs. 2 HGB im gesamten Steuerrecht und damit einheitlich für alle Steuerarten gilt, also auch für die Umsatzsteuer oder für Überschusseinkünfte wie Vermietung und Verpachtung.

Hinweis:

Auch [i]Im Einzelfall ist spezifische Auslegung möglich wenn der Herstellungskostenbegriff des § 255 Abs. 2 HGB einheitlich gilt, schließt dies nicht aus, dass den Besonderheiten der einzelnen Steuerrechtsgebiete durch Ausprägung spezifischer Grundsätze Rechnung getragen wird. So kann z. B. im Umsatzsteuerrecht der Begriff der Errichtung eines Gebäudes i. S. von § 27 Abs. 2 UStG abweichend von § 255 Abs. 2 HGB geprüft werden.

Zum Thema:

Bernd Rätke...