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FG Köln Urteil v. - 2 K 1716/18

Gesetze: UStDV § 61 Abs 1; UStG § 18 Abs 9 Satz 1

Umsatzsteuer

Vorsteuervergütung; Frage der Zulässigkeit der Zusammenfassung mehrerer Rechnungen in einer Antragsposition

Leitsatz

1. Im Antrag fehlen die einzelnen Datensätze zu den Rechnungen, aus denen die Stpfl. den Anspruch auf Vorsteuervergütung ableitet. Der Antrag enthält lediglich zwei Datensätze mit der Zusammenfassung der Vorsteuerbeträge aus 400 bzw. 4616 einzelnen Rechnungen. Eine derartige Zusammenfassung von Rechnungen in einer Antragsposition genügt nicht den Anforderungen gem. § 18 Abs. 9 Satz 1 UStG i.V.m. § 61 Abs. 1 UStDV.

2. Die Übermittlung der Rechnungsangaben in einer separaten Aufstellung stellt keine Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz dar, auch wenn in der Aufstellung alle Angaben enthalten sind, wie sie dem amtlichen Datensatz i.S. von § 61 Abs. 1 UStDV bzw. den Angaben i.S. von Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2008/9/EG entsprechen.

Fundstelle(n):
CAAAH-68210

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