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Syndikus | Keine Zulassung bei weisungsgebundener Tätigkeit
Eine fachlich unabhängige Tätigkeit übt nicht aus, wer sich an Weisungen zu halten hat, die eine eigenständige Analyse der Rechtslage und eine einzelfallorientierte Rechtsberatung ausschließen.
Die fachliche Unabhängigkeit der Berufsausübung des Syndikusrechtsanwalts ist vertraglich und tatsächlich zu gewährleisten. Während der Senat die vertragliche Komponente vorliegend bejaht hat, fehlt ihm nach den schwer vorstellbaren und widersprüchlichen Bekundungen des „Syndikus“ die Überzeugung, dass die fachliche Unabhängigkeit im Rahmen des Anstellungsverhältnisses auch tatsächlich gelebt wird. [i]Kastenbauer, NWB 20/2020 S. 1483Bei den im Unternehmen der Arbeitgeberin geltenden Arbeitsanweisungen handele es sich ihrem Inhalt nach um fachliche Vorgaben für die Fallbearbeitung in der Praxis. Dami...