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FG Niedersachsen 09.10.2020 14 K 21/19, BBK 2/2021 S. 66

Lohn und Gehalt | Keine Minderung des Wertes nach 1 %-Methode um die Kosten für eine private Garage

Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Dienstwagens nach der 1 %-Methode ist nicht zu mindern um die Kosten für eine private Garage, in der der Dienstwagen untergestellt wird: Es handelt sich nämlich nicht um nutzungsabhängige Kfz-Kosten.

Nach dem Niedersächsischen FG ist die Minderung des geldwerten Vorteils nur hinsichtlich solcher Kosten gerechtfertigt, zu deren Tragung der Arbeitnehmer entweder arbeitsvertraglich verpflichtet ist oder die zur Inbetriebnahme des Fahrzeugs erforderlich sind.

Eine [i]Kläger war zur Unterbringung in der Garage nicht verpflichtet arbeitsvertragliche Verpflichtung fehlte im Streitfall, da der Kläger, ein angestellter Steuerberater, nach einer „vorläufigen Organisationsvereinbarung“ für Geschäftsfahrzeuge lediglich verpflichtet war, den Dienstwagen „zweckentsprechend, sorgfältig und unter Beachtung de...