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RENO Nr. 1 vom Seite 12

Ermäßigte Beurkundungsgebühr findet auf Teilaufhebung keine Anwendung

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen-Hüll

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig ein ausführlich kommentiertes Urteil, das für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann.

Entscheidung

KIEHL JAAAH-59315

Leitsatz

Die ermäßigte Gebühr nach Nr. 21102 Ziff. 2 KV GNotKG für Beurkundungsverfahren, deren Gegenstand die Aufhebung eines Vertrags ist, findet auf Teilaufhebungen keine Anwendung.

Sachverhalt

Der Notar beurkundet die schenkweise Überlassung eines Grundstücks der Mutter an ihre Tochter. Für deren Bruder und die Mutter wird jeweils ein Nießbrauch an dem Grundstück bestellt.

Fragen hierzu

  1. Aus welcher Vorschrift ergibt sich, dass eine Schenkung i. d. R. beurkundungspflichtig ist?

  2. Was ist ein Nießbrauchrecht?

  3. In welcher Abteilung des Grundbuchs wird ein Nießbrauchrecht eingetragen?

  4. Nach welchen Vorschriften werden die Geschäftswerte für die vorliegenden Beurkundungsgegenstände bewertet?

Lösung

Fortsetzung Sachverhalt

In der Urkunde wird ferner aufgenommen, dass die Mutter und ihr Ehemann sämtliche Vereinbarungen in allen zwischen ihnen bestehenden Erbverträgen aufheben, soweit sie den aktuellen Verfügungen entgegenstehen. Mit einem Erbvertrag hatten sich die beiden gegenseitig zu Alleinerben ei...

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