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Neue Ländererlasse zur grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel
Zwischen den Urteilen des BFH v. 21./ - II R 15/19 bis II R 21/19 und den nun im September 2020 veröffentlichen Erlassen zur Anwendung der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel (BStBl 2020 I S. 960) liegt mehr als ein Jahr. Um so spannender die Frage, ob nun auch die Finanzverwaltung die Vorschrift im Sinne des Bundesfinanzhofs auslegen und somit konzerninterne Umstrukturierungen erleichtern will.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Neu gefasste Erlasse zur Anwendung des § 6a GrEStG
In den neu gefassten gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 6a GrEStG v. (nachfolgend „§ 6a-Erlass-neu“; BStBl 2020 I S. 960) wird auf die Urteile des BFH v. 21./ - II R 15/19 bis II R 21/19 eingegangen. Inwieweit die Finanzverwaltung der Auslegung des BFH folgt, lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Wesentliche Grundaussagen
[i]Wegfall des KonzernverbundsDie Finanzverwaltung erkennt in dem § 6a-Erlass-neu die Ablehnung des Kriteriums des Konzernverbunds an. Umwandlungen auf das herrschende Unternehmen bzw. von dem herrschenden Unternehmen sind danach nicht per se von der Befreiungsvorschrift ausgeschlossen. Zugestimmt wird grds. auch der einschränkenden Auslegung der fünfjährig...