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Erbschaftsteuer – Bestimmung des Werts eines Anteils an einer Personengesellschaft (BFH)
Dr. Katrin Dorn und Jürgen Dräger
Mit hat der BFH entschieden, dass bei der Bewertung eines Anteils an einer KG für erbschaftsteuerliche Zwecke ein positives Kapitalkonto des Erblassers nicht mit eventuell negativen Kapitalkonten der anderen Kommanditisten saldiert werden kann. Dabei bestätigte der BFH die Entscheidung des ( NWB YAAAG-63285), in welcher die Aufteilung des Vermögens einer Kommanditgesellschaft auf die Gesellschafter wegen des Todes eines Mitgesellschafters strittig war. Die Besonderheit des Sachverhalts lag darin, dass für den verstorbenen Gesellschafter am Todestag ein positives Kapitalkonto bestand, während die Kapitalkonten der beiden übrigen Gesellschafter negative Stände aufwiesen. Im Ergebnis war der Wert d...