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Insolvenzantragspflicht auch im Januar 2021 ausgesetzt
Die große Koalition hat sich darauf verständigt, die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen im Falle einer Überschuldung auch im Januar 2021 auszusetzen. Damit soll verhindert werden, dass betroffene Firmen Insolvenz beantragen müssen, nur weil die staatlichen November- und Dezemberhilfen noch nicht ausbezahlt worden sind.
Die Checkliste „Insolvenzantragspflicht: Protokoll für Beratungsgespräch“, NWB AAAAH-62895, soll bei der Beratung des Mandanten unterstützen.