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BGH 27.05.2020 VIII ZR 31/19, NWB 52/2020 S. 3872

Mietverhältnis | Rüge gegen Miethöhe durch Inkassodienstleister

Eine Überschreitung der Inkassodienstleistungsbefugnis (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG) folgt nicht aus dem Umstand, dass der Inkassodienstleister im Rahmen der von ihm für den Mieter erhobenen Rüge eines Verstoßes gegen die Vorschriften der Begrenzung der Miethöhe (§ 556d Abs. 2 BGB) den Vermieter nicht nur zur Rückerstattung zu viel gezahlter Miete, sondern zusätzlich dazu auffordert, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen.

Anmerkung:

Diese Aufforderung ist nicht als eine – einem registrierten Inkassodienstleister nicht gestattete – Maßnahme der Anspruchsabwehr anzusehen; es handelt sich bei ihr nicht um eine Reaktion auf ein Verlangen des Vermieters, sondern um eine in engem Zusammenhang mit der von dem Inkassodien...