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BFH 25.08.2020 II R 23/18, StuB 1/2021 S. 43

Grunderwerbsteuer | Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übergang von einer Gesamthand – Maßstäbe der Missbrauchsprüfung

(1) § 6 Abs. 4 Satz 1 GrEStG bezweckt die Abwehr missbräuchlicher Gestaltungen durch Verbindung des grds. steuerfreien Wechsels im Gesellschafterbestand einer Gesamthand mit der steuerfreien Übernahme von Grundstücken aus dem Gesamthandsvermögen. Die Vorschrift ist teleologisch zu reduzieren, soweit abstrakt keine Steuer zu vermeiden war. Auf einen konkreten Missbrauch im Einzelfall kommt es nicht an. (2) Abstraktes Missbrauchspotenzial fehlt, wenn der Wechsel im Gesellschafterbestand ausnahmsweise grunderwerbsteuerbar war. § 6 Abs. 4 Satz 1 GrEStG ist insoweit nicht anzuwenden. (3) Es ist nicht maßgebend, ob die Grunderwerbsteuer festgesetzt und entrichtet wurde (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, § 6 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 GrEStG; § 738 BGB).

Praxishinweise

(1) Die Klägerin hatte alle Anteile einer grundb...