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08.12.2020 IV C 6 - S 2133/19/10002 :013, StuB 1/2021 S. 34

Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder

1. Entscheidung des (BStBl 2019 II S. 150)

Die bilanzsteuerrechtliche Beurteilung von Individual-, Pooleinheits- und Einheitsleergut richtet sich vorbehaltlich der Tz. 2 nach den vom BFH in seiner Entscheidung vom - I R 33/11, NWB XAAAE-35439 (BStBl 2019 II S. 150), aufgestellten Grundsätzen und orientiert sich am zivilrechtlichen Eigentumsübergang.

2. Vereinfachungsregelung

Aus Vereinfachungsgründen wird es nicht beanstandet, wenn der Stpfl. Einheitsleergut weiterhin wie Individualleergut bilanziell abbildet und auf der Passivseite der Bilanz entsprechend verfährt. Hat der Stpfl. in einem Wirtschaftsjahr, das nach der Veröffentlichung dieses BMF-Schreibens endet, auf die Ausübung dieses Wahlrechts unwiderruflich verzichtet, ist er daran auch für die Zukunft gebunden. ...