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Umsatzsteuer | Keine monatlichen Voranmeldungen für Gründungen (BMF)
Durch Artikel 7 Nr. 1 i. V. m. Artikel 16 Abs. 3 Drittes Bürokratieentlastungsgesetz v. wurde zum in § 18 Abs. 2 UStG Satz 5 geändert und ein neuer Satz 6 angefügt. Durch diese Regelung wird für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 die generelle Verpflichtung zur monatlichen Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Neugründungsfällen ausgesetzt. Der UStAE wird entsprechend geändert ().
Der UStAE wird in Abschnitt 18.7 geändert:
Absatz 1 Satz 1: Die Verpflichtung zur Abgabe monatlicher Voranmeldungen besteht für das Jahr der Aufnahme der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit (Neugründungsfälle) und für das folgende Kalenderjahr (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG; vgl. aber Absatz 5).
Absatz 5 (neu eingefügt): F...