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StuB Nr. 21 vom Seite 805

Wesentliche Aspekte des Bürokratieentlastungsgesetzes III

Überblick und Bewertung der steuerlichen Regelungen

Meik Eichholz, M.Sc.

Nach den Bürokratieentlastungsgesetzen I und II vom und hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit Stand Mai 2019 zunächst ein Eckpunktepapier für ein Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III) veröffentlicht. Am wurde vom BMWi ein Referentenentwurf vorgelegt. In der Sitzung des Bundeskabinetts am wurde der Entwurf des BEG III beschlossen. Dieser Regierungsentwurf sieht gegenüber dem Referentenentwurf vereinzelte Änderungen vor; so enthält der Regierungsentwurf beispielsweise eine – im Referentenentwurf noch nicht vorgesehene – Erleichterung für Neugründer bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Am hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung für ein BEG III angenommen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vor. Dabei wurden gegenüber dem Regierungsentwurf die Grenzbeträge für Lohnsteuerhilfevereine nochmal erhöht und hinsichtlich der Erteilung von Auskünften über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse eine Monatsfrist bestimmt. Dem Reformpaket muss nun nur noch der Bundesrat abschließend zustimmen. Die ge...