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Einkommensteuer | Nachzahlung von Kindergeld: § 66 Abs. 3 EStG stellt eine Regelung des Festsetzungsverfahrens dar
Das Niedersächsische FG hat mit zwei Urteilen v. entschieden, dass die Regelung zur Nachzahlung im Kindergeldbescheid einen Abrechnungsbescheid i. S. des § 218 Abs. 2 AO darstellt und § 66 Abs. 3 EStG keine Grundlage dafür bildet, einem Kindergeldberechtigten die Zahlung bestandskräftig festgesetzter Kindergeldansprüche zu verweigern, wenn § 66 Abs. 3 EStG nicht bereits im Festsetzungsverfahren berücksichtigt worden ist.
Die Familienkasse setzte antragsgemäß ab Januar 2014 Kindergeld in gesetzlicher Höhe fest, versagte jedoch jeweils unter Hinweis auf die gesetzliche Regelung des § 66 Abs. 3 EStG die Auszahlung für die Anspruchszeiträume, die sechs Monate vor Beginn des Monats lagen, in dem die Anträge auf Kindergeld eingegangen sind. Das Niedersächsische FG vertrat jedoch die Auffassung, die Regelung des § 66 Abs. 3 EStG sei dem Festsetzungsverfa...