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FG Niedersachsen 12.11.2019 13 K 171/17, NWB 51/2020 S. 3795

Einkommensteuer | Anforderungen an eine mehraktige erstmalige Berufsausbildung

Arbeitet ein Kind nach Abschluss einer Ausbildung zum Bankkaufmann vollzeitig in einer Bank als Bankkaufmann und absolviert es daneben eine Ausbildung zum „Bankfachwirt Bankcolleg“ an einer Genossenschaftsakademie der Volks- und Raiffeisenbanken, handelt es sich nach dem Urteil des regelmäßig S. 3796nicht mehr um eine mehraktige erstmalige Berufsausbildung.

Anmerkung:

Streitig war, ob die berufsbegleitende Teilnahme an einem Bankcolleg mit dem Ziel der Erlangung eines Abschlusses zum „Bankfachwirt Bankcolleg“ noch Bestandteil der erstmaligen Berufsausbildung ist, wenn das Kind erst kurz zuvor eine Ausbildung zum Bankkaufmann abgeschlossen hat. Die Familienkasse hatte die Gewährung des Kindergelds mit der Begründung abgelehnt, das Kind habe bereits eine erste Beru...