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Oberste FinBeh der Länder 14.10.2020 , NWB 51/2020 S. 3797

Erbschaft- und Schenkungsteuer | Behandlung des Kurzarbeitergelds bei der Lohnsumme

Bei der Ermittlung der Lohnsumme nach § 13a Abs. 3 Satz 6 bis 13 ErbStG (Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsumme) ist es gem. R E 13a.5 ErbStR im Allgemeinen nicht zu beanstanden, wenn bei inländischen Gewerbebetrieben von dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwand für Löhne und Gehälter ausgegangen wird. Nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder v.  ist das dem Arbeitgeber von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlte und gewinnwirksam gebuchte Kurzarbeitergeld von diesem Aufwand nicht abzuziehen. Das dem Arbeitgeber von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlte Kurzarbeitergeld ist in Fällen, in denen es bilanziell als [i]Weiss/Barthel/Pritzl, NWB 19/2020 S. 1417durchlaufender Posten behandelt und weder ein Aufwand noch ein Ertrag erfasst wird, bei entsprechendem Kontennachweis zusätzlich S. 3798zum in...