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FG Rheinland-Pfalz 20.10.2020 5 K 1613/17, BBK 1/2021 S. 4

Steuerrecht | Strafverteidigungskosten sind keine Betriebsausgaben ( § 4 Abs. 4 EStG)

Strafverteidigungskosten eines Unternehmers sind keine Betriebsausgaben, wenn sich der Unternehmer persönlich bereichern und sein Privatvermögen mehren wollte.

Dies gilt auch dann, wenn das Strafverfahren nach § 153a StPO eingestellt wurde. Hieraus kann nicht gefolgert werden, dass der strafrechtliche Vorwurf zu Unrecht erhoben worden ist. Vielmehr kommt es bei einer Einstellung des Verfahrens für die Frage, ob die Strafverteidigerkosten betrieblich veranlasst waren, auf den Anklagevorwurf an.

Im [i]Kläger bezahlte Scheinrechnungen Streitfall ließ sich der Kläger Scheinrechnungen für sein Unternehmen stellen, bezahlte diese und erhielt anschließend den Zahlungsbetrag – nach Abzug einer Marge S. 5von 20 % für den Rechnungsaussteller – zurück und konnte ihn privat verwenden. Damit bestand zwar durchaus auch ein betrieblicher Zusa...