Arbeitslohn: Anteilsveräußerungsgewinn aus
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm - Veranlassungszusammenhang zum
Arbeitsverhältnis - Verlustrisiko, Erwerb und Rückübertragung zu
marktgerechten Preisen
Leitsatz
Der Gewinn aus der Rückveräußerung eines im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms für leitende Angestellte erworbenen
Anteils am Unternehmen des Arbeitgebers ist nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst, wenn der Arbeitnehmer hinsichtlich
des Anteilswertes ein rechtliches und tatsächliches Verlustrisiko getragen hat und sowohl der Erwerb als auch die Rückübertragung
des Geschäftsanteils zu marktgerechten Preisen erfolgt sind.
Die Höhe des für Mitarbeiterbeteiligungen geltenden Rückerwerbspreises kann dabei innerhalb fremdüblicher Bandbreiten nach
Maßgabe eines vereinfachten Ertragswertverfahrens bestimmt werden.
Die klarstellende Regelung des Rückerwerbspreises in einem das Arbeitsverhältnis betreffenden Aufhebungsvertrag führt nicht
zu einer Umwidmung des Veräußerungsgewinns in eine steuerpflichtige Abfindung.
Die Veräußerung eines vor dem angeschafften (unter der Wesentlichkeitsgrenze liegenden) GmbH-Anteils nach einer
Haltedauer von mehr als einem Jahr ist aufgrund der Übergangsregelungen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 nicht nach
§§ 20, 23 EStG steuerbar.
Fundstelle(n): DB 2020 S. 14 Nr. 50 DStR-Aktuell 2021 S. 7 Nr. 24 DStRE 2021 S. 905 Nr. 15 DStZ 2021 S. 108 Nr. 4 GmbH-StB 2021 S. 136 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 1/2021 S. 11 JAAAH-66469
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