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Track 06 | Selbständige Arbeit: Strenge Voraussetzungen für doppelstöckige Freiberufler-Personengesellschaften
Eine Unterpersonengesellschaft erzielt freiberufliche Einkünfte, wenn neben den unmittelbar an ihr beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaften über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Unterpersonengesellschaft zumindest in geringfügigem Umfang leitend und eigenverantwortlich mitarbeiten. Der Bundesfinanzhof hat aktuell die Revision gegen ein entsprechendes Urteil des FG Schleswig-Holstein als unbegründet zurückgewiesen.
Den Anfang macht heute ein Thema, das für Steuerberater auch in eigener Sache interessant sein kann. Es geht um die Anerkennung einer doppelstöckigen Personengesellschaft aus Freiberuflern.
In unserer Dezember-Ausgabe 2017 hatten wir Ihnen ein interessantes Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vorgestellt. Nach Auffassung des Finanzgerichtes aus Kiel in erster Instanz erzielt eine Unterpersonengesellschaft nur dann freiberufliche Einkünfte, wenn nicht nur die unmittelbar an ihr beteiligten natürlichen Personen, sondern auch alle mittelbar beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaften über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und sie in der Unterpers...