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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 28 | Landwirtschaft: Keine Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei Unterverpachtung von Flächen

Das FG Münster hat in erster Instanz entschieden, dass Einkünfte aus der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen nicht bei der Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns nach § 13a EStG, sondern bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind. Die abschließende Klärung obliegt dem Bundesfinanzhof. Das anhängige Verfahren eröffnet die Möglichkeit, vergleichbare Fälle ruhen zu lassen. Bislang gibt es noch keine höchstrichterliche Entscheidung.

Der nächste schwebende Prozess ist möglicherweise für Hörer interessant, die Land- und Forstwirte beraten. Das FG Münster hat nämlich in erster Instanz entschieden: Einkünfte aus der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen sind nicht bei der Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns nach § 13a EStG zu berücksichtigen, sondern bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Im Streitfall war das für den Landwirt positiv, weil so die gezahlte Pacht als Ausgabe berücksichtigt wurde.

Ein Landwirt hatte von seiner Ehefrau einen Hof mit landwirtschaftlichen Grundstücken gepachtet, den er zunächst in vollem Umfang selbst bewirtschaftete. Später verpachtete er einen Teil der landwirtschaftlichen Fläche...