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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 12 | Arbeitszimmer: Volle Versteuerung bei Veräußerung trotz vorausgehender Abzugsbeschränkung

Für die Berechnung des Gewinns aus der Aufgabe einer freiberuflichen Tätigkeit ist der sich nach Abzug der Abschreibung ergebende Buchwert des häuslichen Arbeitszimmers auch dann maßgeblich, wenn die Abziehbarkeit der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer während der Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit der Höhe nach beschränkt war. Eine Gewinnkorrektur im Hinblick auf den nicht abzugsfähigen Teil der Abschreibung kommt – so aktuell der Bundesfinanzhof – nicht in Betracht.

Auch bei der zweiten Entscheidung zur Veräußerung von Betriebsvermögen hat der Bundesfinanzhof herausgearbeitet: Bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zuvor gemischt genutzten Wirtschaftsguts erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert den Gewinn. Genauso ist es auch bei einer Betriebsaufgabe und bei einer Entnahme in das Privatvermögen. Eine Beschränkung der stillen Reserven auf den beruflichen Nutzungsanteil findet nicht statt. Mit einer Nutzungsentnahme geht keine Überführung von stillen Reserven in das Privatvermögen einher. Dies gilt sowohl bei der Bilanzierung als auch bei der Ermittlung des Gewinns durch ...