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Erbschaftsteuer | Selbstnutzung des Familienheims: Wegfall Steuerbefreiung (FG)
Gesundheitliche Gründe hindern den Steuerpflichtigen nicht an der Selbstnutzung des (geerbten) Familienheims. Ein Auszug aus gesundheitlichen Gründen führt auch zum Wegfall der Steuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG (; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig, BFH-Az. II R 18/20).
Hintergrund: Der Erwerb von Todes wegen eines Familienheims ist steuerbefreit, wenn die Selbstnutzung durch den Ehegatten mindestens 10 Jahre beträgt. Bei Selbstnutzung durch Kinder darf außerdem die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG, § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).
Sachverhalt: Das FG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob einer Erbin rückwirkend die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims zu versagen war, weil sie vor Ablauf von 10 Jahren nach dem Erwerb aus di...