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Rennwett- und Lotteriegesetz | Rechtmäßigkeit der Sportwettensteuer auf Pferderennwetten eines ausländischen Veranstalters
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Festsetzung von Sportwettensteuer auf Pferderennwetten eines ausländischen Veranstalters nach § 17 Abs. 2 RennwLottG ist weder verfassungs- noch europarechtswidrig. (2) Der ausländische Veranstalter von Sportwetten unterfällt nicht der Buchmachersteuer des § 11 RennwLottG.