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Online-Nachricht - Dienstag, 08.12.2020

Einkommensteuer | Nachbarschaftliche Hilfsleistungen nicht steuerbar (FG)

Nachbarschaftliche Hilfeleistungen, die nach dem Gesamtbild der Umstände nicht mit Pflegetätigkeiten gleichzusetzen sind, die typischerweise im Rahmen eines Leistungsaustausches gegen Entgelt erbracht werden bzw. eine Gegenleistung auslösen, können der einkommensteuerlich unbeachtlichen Privatsphäre zuzuordnen sein ().

Sachverhalt: Der Kläger war von seiner langjährigen Nachbarin gebeten worden, ihre Vertretung und Betreuung zu übernehmen. Er regelte daraufhin den Schriftverkehr mit Behörden und Versicherungen. Einige Jahre nach Beginn der Hilfeleistungen wurde vereinbart, dass die Tätigkeit rückwirkend vergütet werden sollte, und zwar insgesamt mit 5.000 €. Der Nachbar, offenbar ein grundehrlicher Mensch, wollte vo...

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