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FG Münster | Berücksichtigung einer Wertminderung nach § 6 Abs. 6 AStG durch Verlustfestsetzung im Zuzugsstaat
(1) Eine rückwirkende Korrektur des fiktiven Veräußerungsgewinns gem. § 6 Abs. 6 AStG i. V. mit § 175 AO wegen Eintritts einer Anteilswertminderung nach Wegzug setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die Verlustberücksichtigung im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung im Zuzugsstaat erfolgslos beantragt hat. (2) Eine Verlustberücksichtigung im Zuzugsstaat gem. § 6 Abs. 6 AStG ist bereits dann gegeben, wenn der Zuzugsstaat – mangels ausgleichsfähiger/verrechenbarer weiterer Einkünfte – lediglich eine Verlustfeststellung vornimmt.
Verzieht [i]Ohne Steuererklärung im anderen Staat kann die Frage der Nichtberücksichtigung nicht beurteilt werden ein seit mindestens zehn Jahren unbeschränkt Steuerpflichtiger, der an einer inländischen Kapitalgesellschaft wesentlich i. S. von § 17 EStG beteiligt ist, ins Ausland, wird im Zeitpunkt des Wegzugs ein fiktiver Veräußerungsgewinn festgesetzt (§ 6 Abs. 1 AStG). Die Steuer wird bei Weg...