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BFH | Ermittlung des Veräußerungsgewinns hinsichtlich einer in Großbritannien belegenen vermieteten Immobilie
(1) Zu den ausschüttungsgleichen Erträgen eines inländischen Spezial-Sondervermögens gehören u. a. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 EStG, auch wenn diese aus einem ausländischen Staat stammen. (2) Liegt ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 InvStG vor und gehört der Gewinn aus der im Ausland belegenen Immobilie nicht zu den nach DBA freizustellenden Einkünften, erfolgt die Gewinnermittlung nach § 23 Abs. 3 EStG.
[i]Keine Minderung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, wenn Mieteinkünfte nicht in Einkommen des Anlegers eingeflossen sindVor dem Hintergrund des DBA Großbritannien 1964/1970 war zu entscheiden, wie ein Veräußerungsgewinn hinsichtlich einer in Großbritannien belegenen Immobilie, die von einem inländischen Immobilienfonds nach einer Haltedauer von weniger als zehn Jahren veräußert worden war, in Deutschland zu besteuern ist. Dass ein entsprech...