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Kindergeld | Mehraktige Berufsausbildung: berufsbegleitender Master (FG)
Wird nach Abschluss eines Bachelorstudiums im Studiengang
Maschinenbau eine Berufstätigkeit als Bachelor of Engineering mit einer
wöchtentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden und einem monatlichen Grundgehalt von
4.136 € brutto im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten
Arbeitsverhältnisses aufgenommen, so stellt sich ein berufsbegleitend
durchgeführtes Masterstudium auch dann nicht als integrativer Bestandteil einer
einheitlichen Erstausbildung dar, wenn im Rahmen des Arbeitsverhältnisses die
Möglichkeit besteht, ein Gleitzeitkonto zur bedarfsgerechten Freistellung
während der Studienphasen zu führen ().
Sachverhalt: Streitig ist, ob der Kläger für seinen Sohn nach Abschluss des Bachelorstudiums einen Kindergeldanspruch hat. Nac...