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Arbeitsrecht | Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung (G-BA)
Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Ebenfalls können niedergelassene Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere 7 Kalendertage telefonisch ausstellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zum verlängert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss führt hierzu aus:
Die niedergelassenen Ärzte müssen sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten oder des Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.
Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur te...