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Arbeitsrecht | Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung (G-BA)
Wer an leichten
Atemwegserkrankungen leidet, kann auch über den Jahreswechsel hinaus
telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Ebenfalls können
niedergelassene Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für
weitere 7 Kalendertage telefonisch ausstellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) hat am seine Sonderregelung zur Feststellung der
Arbeitsunfähigkeit bis zum
verlängert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss führt hierzu aus:
Die niedergelassenen Ärzte müssen sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten oder des Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.
Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur te...