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StuB 23/2020 S. 958

Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung

Die Bundesregierung hat am die („Dritte“) Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung beschlossen. Schwerpunkt dieser Änderungsverordnung ist die zeitnahe Einführung einer Mitteilungspflicht öffentlicher Leistungen über ausgezahlte Corona-Subventionen. Außerdem wird das bislang papierbasierte Mitteilungsverfahren ab 2025 auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Der Bundesrat hat dieser Verordnung am zugestimmt. Ihre Verkündung erfolgte im BGBl 2020 I S. 2449. Weil die Verordnungsermächtigung in § 93a Abs. 1 Satz 1 AO dies bislang nicht gestattet, musste bislang die Einführung einer Mitteilungspflicht über die bei der Zahlung verwendete Bankverbindung unterbleiben. Eine entsprechende Mitteilung ist jedoch in vielen Fällen erforderlich, um die mitgeteilten Daten automationstechnisch zuverlässig einem Stpfl. zuordnen zu...