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Online-Nachricht - Mittwoch, 02.12.2020

Corona | Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfe (StBK)

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben Bund und Länder diverse Hilfsprogramme aufgelegt. Oftmals sind Sie als Angehörige des steuerberatenden Berufs erster Ansprechpartner dafür. Die StBK Düsseldorf macht aktuell auf die Abrechnung (dem sog. Rückmeldeverfahren) der Corona-Soforthilfe, zu der alle Empfänger in diesen Tagen weitere Informationen erhalten, aufmerksam.

Hintergrund: Anfang Dezember erhalten alle Soforthilfe-Empfänger eine Mail von der E-Mailadresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmelde-Formular. Alle anderen brauc...