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Krisenbedingte Erträge in der Hinzurechnungsbesteuerung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 946 Vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Abschwungs aufgrund der COVID-19-Pandemie stehen aktuell Entschuldungs- und Restrukturierungsmaßnahmen hoch im Kurs. Im Zusammenspiel mit ausländischen Konzerngesellschaften können sich dabei erhebliche Steuerrisiken ergeben, die über die Hintertür der Hinzurechnungsbesteuerung im Inland in Erscheinung treten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Niedrigbesteuerung nach § 8 Abs. 3 AStG
[i]Niedrigbesteuerung ist hier regelmäßig gegebenDies betrifft durch die wirtschaftliche Krisensituation induzierte Erträge, z. B. aus dem gegenüber ausländischen Tochtergesellschaften ausgesprochenen Verzicht auf nicht werthaltige Forderungen, der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten oder der Realisierung von Forderungen, die unterhalb des Nennwertes erworben wurden.
Insbesondere bei den genannten Erträgen liegt oft eine Niedrigbesteuerung vor, selbst wenn die ausländische Gesellschaft in einem Hochsteuerland ansässig ist (d. h., wenn der Nominalsteuersatz im Ausland 25 % überschreitet). Dies ist darauf zurückzuführen, dass die aus deutscher Sicht anzusetzenden Einkünfte nicht in die Bemessungsgrundlage im Ausland einbezogen werden oder einer Steuerbefreiung unterliege...