Lohnsteuerrechtliche Behandlung
der Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR
Leitsatz
Die Zahlung der Beiträge zur eigenen Berufshaftpflichtversicherung
des Arbeitgebers (Rechtsanwalts-GbR) für seine "Tätigkeit als Rechtsanwalt",
bei der sich der Versicherungsschutz auf die in der Anlage zum Versicherungsschein
namentlich aufgeführten angestellten Rechtsanwälte erstreckt, ist
für seine angestellten Rechtsanwälte Arbeitslohn. Dies gilt auch
dann, wenn der Arbeitgeber einen die Mindestversicherungssumme übersteigenden
Versicherungsschutz wählt (gegen , EFG 2018, 954,
Revision VI
R 12/18).
Eine Gleichbehandlung mit der eigenen Berufshaftpflichtversicherung
einer Rechtsanwalts-GmbH ist nicht geboten.
Fundstelle(n): DStRE 2021 S. 1470 Nr. 23 EStB 2021 S. 175 Nr. 4 KÖSDI 2021 S. 22096 Nr. 2 ZAAAH-65136
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