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USt direkt digital Nr. 23 vom Seite 2

Zur Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft bei der Ausfuhrlieferung

Philip Nürnberg

Mit hatte der XI. Senat des BFH zur Zuordnung der bewegten Lieferung in einem grenzüberschreitenden Reihengeschäft zu entscheiden. Zwischen den Beteiligten war streitig, ob die Lieferung von Gegenständen im Rahmen dieses grenzüberschreitenden Reihengeschäftes umsatzsteuerfrei ist. In diesem Fall wurden durch vier Beteiligte in zwei Mitgliedstaaten und zwei Drittstaaten insgesamt drei Lieferungen ausgeführt. Letztlich ging es um die Frage, ob der inländische (erste) Lieferer in den Genuss der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen kommen kann. Dabei hatte der BFH auch Gelegenheit, sich erstmals dazu zu äußern, dass seine für innergemeinschaftliche Lieferungen im Rahmen eines Reihengeschäfts aufgestellten Grundsätze auch für Ausfuhrlieferungen zur Anwendung gelangen.

I. Leit- und Orientierungssatz

Leitsatz:

Bei einem Reihengeschäft mit drei Lieferungen und vier Beteiligten setzt die Zuordnung der Versendung zu der zweiten Lieferung insbesondere die Feststellung voraus, ob zwischen dem Erstabnehmer und dem Zweitabnehmer die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, stattgefunden hat, bevor die Versendung erfolgte (Fo...