Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

6. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-482-65346-9

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 69 Datenübermittlung an die Familienkassen

Bernhard Hillmoth (November 2021)
Hinweis:

Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG 2020 = BStBl 2020 I 703; DA-KG 2021 = .

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Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag, andere kindbedingte Steuervergünstigungen und Baukindergeld, NWB QAAAE-52191.

1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Vorschrift regelt die besonderen Datenübermittlungspflichten des Bundeszentralamtes für Steuern an die Familienkassen.

2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Die aktuelle Vorschrift des § 69 EStG wurde mit Wirkung zum mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. in das EStG eingefügt. Gemäß § 52 Abs. 49a EStG ist § 69 EStG in der am geltenden Fassung allerdings erstmals anzuwenden am . Die vorherige Fassung des § 69 EStG betraf den Datenaustausch zwischen den Meldebehörden und der Bundesagentur für Arbeit (siehe Kommentierung zu § 69 EStG 1. Auflage). Diese Regelung war mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ab dem VZ 2016 aufgehoben worden.

3Geltungsbereich: Zum sachlichen und persönlichen Geltungsbereich siehe ...

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