Einkommensteuergesetz Kommentar
6. Aufl. 2021
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§ 44 Entrichtung der Kapitalertragsteuer
BStBl 2016 I 85; BStBl 2016 I 475; BStBl 2016 I 527; BStBl 2018 I 624.
Reinke, Haftungsfalle Kapitalertragsteuer bei nicht begünstigten Dauerverlustbetrieben, NWB 2019, 2504.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 44 EStG regelt die Entstehung und Entrichtung der Kapitalertragsteuer und definiert die zur Umsetzung des Steuerabzugsverfahrens verpflichteten Stellen.
2(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
3Die Vorschrift wurde seit ihrer Einführung durch das Körperschaftsteuerreformgesetz (KStRG) v. mehrfach geändert und vor allem in den vergangenen Jahren an eine dynamische Rechtsentwicklung angepasst. Nachfolgend wird kurz die wesentliche Entwicklung der Vorschrift aufgeführt:
Durch das Zinsabschlaggesetz (ZinsabschlagG) v. wurde der Begriff der auszahlenden Stelle und die Exkulpationsmöglichkeit für den Steuerabzugsverpflichteten bei der Haftung nach § 44 Abs. 5 EStG eingeführt.
Durch das Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz (StMBG) v. wurden die Regelungen zu Tafelgeschäften und zu ...