Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Keine Liebhaberei: PV-Anlage auf eigenem Haus (FG)
Bei dem Betrieb einer
Photovoltaikanlage spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sie in
der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird; das gilt auch dann, wenn
infolge eines hohen Kaufpreises für die hochwertige Anlage, der auf eine
Nutzungsdauer von 20 Jahren vorgenommenen AfA und infolge der im
Anschaffungsjahr 2013 vergleichsweise niedrigen Einspeisevergütung in den
ersten Jahren fast durchgehende Verluste erzielt werden, wenn der erzeugte
Strom überwiegend zur Deckung des privaten Strombedarfs genutzt wird und wenn
sich der Steuerpflichtige vor dem Kauf auf die Renditeangaben der Hersteller
von PV-Anlagen verlassen und kein schlüssiges betriebswirtschaftliches Konzept
für die künftigen Erträge erstellt hat (