Einkommensteuergesetz Kommentar
6. Aufl. 2021
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§ 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
R 33a EStR; H 33a EStH; BStBl 2010 I 582; BStBl 2010 I 588.
Myßen / Wolter, BürgEntlG KV: Änderungen mit Auswirkungen auf den privaten Bereich, NWB 2009, 3900; Geserich, Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG, DStR 2011, 294; Paus, Berechnung der sog. Opfergrenze bei Unterhaltsleistungen von Selbständigen, KSR 2016, 7; Jauch, Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG – Ein Überblick, NWB 2019, 3.
Unterhaltsleistungen gem. § 33a EStG, Berechnungsprogramm, NWB WAAAE-26953; Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag und andere kindbedingte Steuervergünstigungen, NWB QAAAE-52191; Schmidt, Unterhaltsleistungen (Zivilrecht, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen), NWB BAAAF-66524.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 33a EStG enthält zwei – auf Antrag zu gewährende – Abzugstatbestände, die typisierend die Zwangsläufigkeit unterstellen und abschließender Natur sind:
Steuerermäßigung für Unterhalt und Berufsausbildung (§ 33a Abs. 1 EStG); diese betrifft Aufwendungen für den Unterhalt und für die Berufsausbildung.
Sonderbedarfsfreibetrag (§ 33a Abs. 2 EStG); dieser regelt den zusätzlich zu den ...