Einkommensteuergesetz Kommentar
6. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 14a Vergünstigungen bei der Veräußerung bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
Die Steuervergünstigungen des § 14a EStG sind ab 2000 bzw. 2005 abgelaufen. Bei der Abfindung weichender Erben vor dem sind allerdings Folgewirkungen zu beachten, falls seit der Abfindung der Hof noch nicht übertragen wurde. Zur Kommentierung siehe 4. Auflage, zu den Folgewirkungen siehe dort die → Rz. 16.
Zu § 14a existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.