Einkommensteuergesetz Kommentar
6. Aufl. 2021
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§ 11b Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen
1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Vorschrift bezweckt die Erhaltung schutzwürdiger Baudenkmale. Sie enthält eine Ausnahmeregelung zu § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG für Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen und durchbricht das Abflussprinzip. Erlaubt ist die gleichmäßige Verteilung des Erhaltungsaufwands auf zwei bis fünf Jahre. Die Option hat dieselben Voraussetzungen, unter denen § 7i EStG die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für solche Baumaßnahmen fördert. Die Norm gilt für Wirtschaftsgüter des Privatvermögens und nach § 4 Abs. 8 EStG entsprechend für Betriebsvermögen. Für weitere Informationen vgl. die Kommentierung zu § 7i EStG (KKB/Marx, § 7i EStG).
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: § 11b EStG wurde durch Art. 1 Nr. 15 WoBauFG v. in das EStG eingefügt. Die Norm ist die Nachfolgevorschrift zu § 82d EStDV.