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Einkommensteuer: Gewinn aus der Veräußerung eines gemischt genutzten Kfz des gewillkürten Betriebsvermögens
Leitsatz
Wird ein zum Betriebsvermögen (BV) gehörendes, jedoch teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn i. S. der §§ 4 und 5 EStG. Der Umstand, dass die tatsächlich für das Fahrzeug in Anspruch genommene AfA infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme bei wirtschaftlicher Betrachtung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt weder eine lediglich anteilige Berücksichtigung des Veräußerungserlöses bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns noch eine gewinnmindernde Korrektur des Veräußerungsgewinns i. H. der auf die private Nutzung entfallenden AfA.
Sachverhalt
Freiberufler F nutzte sein 2008 angeschafftes Kfz zu 25 % für seine freiberufliche Tätigkeit und zu 75 % für private Zwecke. Das FA berücksichtigte einerseits AfA auf 100 % der AK für den Pkw. Andererseits erfasste es wegen der Privatnutzung des betrieblichen Pkw auch Betriebseinnahmen (BE) i. H. von 75 % der für das Fahrzeug entstandenen Aufwendungen einschließlich der AfA. Daher wurde der steuermindernde Effekt der AfA (auf 100 % der AK...