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BFH  - III R 48/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 63 Abs 1, EStG § 62 Abs 1

Rechtsfrage

1. Sind Auszahlungen einer Lebensversicherung bei den kindeseigenen Mitteln im Rahmen von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen?

2. Kann ein Kind trotz dieser Kapitalleistung als außerstande anzusehen sein, sich selbst zu unterhalten?

Eigene Einkünfte; Kapitalabfindung; Kindergeld; Lebensversicherung; Rentenversicherung; Schwerbehinderung

Fundstelle(n):
UAAAH-64196

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