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Die niederländische Verordnung zu Verständigungsverfahren von 2020
Wege aus dem MAP-Labyrinth
Am [i]Niederländische Verordnung zu Verständigungsverfahren v. 11.6.2020 unter http://go.nwb.de/fu7dg (Niederländisch) wurde die neue niederländische Verordnung zu Verständigungsverfahren im niederländischen Gesetzblatt veröffentlicht. In der Verordnung bekräftigt der niederländische Staatssekretär Vijlbrief die Grundhaltung der niederländischen Regierung, abkommenswidrige Besteuerung schnellstmöglich beseitigen zu wollen. Er erläutert die verschiedenen Rechtsgrundlagen für bilaterale Verständigungsverfahren (MAP) sowie Vorabverständigungsverfahren (APA) und geht konkret auf relevante Details der Antragstellung und zu den jeweiligen Verfahrensgängen ein. Ferner beleuchtet die Verordnung unilaterale Gegenkorrekturen, die langwierige MAP-Verfahren erübrigen können. Dabei wartet die Verordnung mit einigen Besonderheiten auf, die für den deutschen Leser interessant sind und daher in diesem Beitrag beleuchtet werden.
Die neue Verordnung leistet verständliche Hilfe bei der Wahl einer geeigneten Rechtsgrundlage zur Lösung von Doppelbesteuerungsthematiken. Alle Rechtsgrundlagen bieten ein MAP, aber nicht alle eröffnen ein verpflichtendes Schiedsverfahren mit Einigungszwang.
In der niederländischen Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2017/1852 bestehen weniger Zugangsverweigerungsgründe als in Deutschland. Kostenlose Verfahren mit überwiegend formlosen Anträgen werden in englischer Sprache und per E-Mail geführt.
APA-Anträge werden als unilaterales APA behandelt und ggf. nach den Vorschriften über den Informationsaustausch bilateral geteilt. Ein Rollback ist möglich, soweit keine doppelte Nichtbesteuerung entsteht.