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Track 28 | Umsatzsteuer: Leistungserbringer bei In-App-Käufen über eine Internet-Plattform
Die Grundsätze der sog. Ladenrechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind nach einem aktuellen Urteil des FG Hamburg zur Rechtslage bis 2014 auch anwendbar auf In-App-Käufe auf mobilen Endgeräten. Beispielsweise beim Kauf von Spielen aus einer App heraus auf dem Smartphone über eine Internet-Plattform. Seit 2015 wird bei Käufen, die über eine Internet-Plattform bzw. einen App-Store getätigt werden, grundsätzlich eine Dienstleistungskommission fingiert.
Um die Abgrenzung zwischen einem Eigenhandel und einer Vermittlung bei der Umsatzsteuer geht es bei dem letzten anhängigen Verfahren für diesen Monat. Das FG Hamburg hat zur Rechtslage bis 2014 entschieden:
Die Grundsätze der sog. Ladenrechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind auch anwendbar auf In-App-Käufe auf mobilen Endgeräten, bspw. beim Kauf von Spielen über eine Internet-Plattform – aus einer App heraus auf dem Smartphone.
Die Klägerin entwickelte und vertrieb Spiele-Apps für mobile Endgeräte, insbesondere für Smartphones. Für den Vertrieb bediente sie sich einer Internet-Plattform. Der Apple Store oder der Google Play-Store sind die bekanntesten Beispiele. Der Betreiber der Plattform rec...