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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 20 | Pflege und Betreuung: Nachbarschaftliche Hilfsleistungen sind regelmäßig steuerfrei

Nachbarschaftliche Hilfeleistungen sind regelmäßig der einkommensteuerlich unbeachtlichen Privatsphäre zuzuordnen.Von dem Bereich der steuerbaren sonstigen Leistungen sind nämlich nach einem aktuellen Urteil des FG Niedersachsen die Fälle zu unterscheiden, in denen tatsächlich keine erwerbswirtschaftlichen Zwecke, sondern private Motive (im Streitfall: langjährige Nachbarschaft und freundschaftliche Verbundenheit) für das Verhalten des Steuerpflichtigen entscheidend sind.

En steuerzahlerfreundliches Urteil des Niedersächsischen FG steht jetzt als Nächstes auf unserer Agenda. Die Richter aus Hannover haben entschieden: Nachbarschaftliche Hilfeleistungen sind der einkommensteuerlich unbeachtlichen Privatsphäre zuzuordnen. Und zwar dann, wenn sie nach dem Gesamtbild der Umstände nicht mit Pflegetätigkeiten gleichzusetzen sind, die typischerweise im Rahmen eines Leistungsaustauschs gegen Entgelt erbracht werden bzw. eine Gegenleistung auslösen.

Von dem Bereich der steuerbaren sonstigen Leistungen sind – so das Finanzgericht – die Fälle zu unterscheiden, in denen tatsächlich keine erwerbswirtschaftlichen Zwecke, sondern private Motive – wie im Streitfal...