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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 17 | Bilanzierung: Beginn der Liquidation führt nicht zwingend zur Ausbuchung einer Verbindlichkeit

Das FG Münster hat entschieden, dass eine GmbH eine Verbindlichkeit gegenüber ihrer Alleingesellschafterin nicht allein deshalb gewinnerhöhend ausbuchen muss, weil sie ihren aktiven Geschäftsbetrieb eingestellt hat und in die Liquidationsphase eingetreten ist. Die Begleichung der Forderung könne auch durch die Aufnahme eines Bankdarlehens, durch eine Einlage oder im Rahmen einer Nachtragsliquidation erfolgen.

Eine GmbH muss eine Verbindlichkeit gegenüber ihrer Alleingesellschafterin nicht allein deshalb gewinnerhöhend ausbuchen, weil sie ihren aktiven Geschäftsbetrieb eingestellt hat und sie in die Liquidationsphase eingetreten ist. – Das hat jüngst das FG Münster entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die GmbH betrieb eine Gaststätte und einen Partyservice. Das Betriebsgrundstück erhielt sie von ihrer Alleingesellschafterin im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zur Nutzung überlassen. Im Streitjahr stellte die GmbH ihren aktiven Geschäftsbetrieb ein, veräußerte das Inventar und zeigte ihre Liquidation beim Finanzamt an. Zum Jahresende bestand noch eine Verbindlichkeit der GmbH gegenüber ihrer Gesellschafterin.

Das Finanzamt war der Auffassung: Die Gm...